Mietendeckel gekippt! Gut gemein aber schlecht gemacht?

Am 15.April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Berliner Mietendeckel-Gesetz (MietenWoG Bln) für rechtswidrig und nichtig erklärt. Dabei hat es nicht über die Qualität des Berliner Gesetzes geurteilt und auch nicht darüber, ob derartige staatliche Regulierungen von Wohnungsmieten mit dem grundgesetzlich Eigentumsschutz vereinbar seien oder nicht. Sondern das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin die Kompetenz zu einer solchen Gesetzgebung abgesprochen, da Fragen des Mietrechts abschließend bundesgesetzlich geregelt seien und den Ländern auf diesem Gebiet keine Regelungskompetenz mehr zusteht. Derartige Regelungen könnte allenfalls der Bundesgesetzgeber vornehmen, wie er dies z.B. auch mit der „Mietpreisbremse“ tut.

Über diese Zuständigkeitsfrage gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen – auch unter anerkannten Spitzenjuristen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ist dieser Rechtsstreit entscheiden, zumindest vorerst. Eine Gerichtsschelte ist unnütz und unangebracht.

 

Nun ist vielmehr der Bundestag gefordert. Ein bundesweites einheitliches Mietendeckelgesetz ist aber sicherlich nicht sinnvoll, weil die lokalen Bedingungen zu verschieden sind. Dafür ist deshalb auch keine politische Mehrheit auf der Bundesebene in Sicht. Was aber der Bundestag beschließen könnte, wäre eine gesetzliche Ermächtigung für die Länder, per Gesetz den Kommunen im Falle eines besonders angespannten Wohnungsmarktes den Erlass lokale Mietbegrenzungen zu ermöglichen. Auf der Basis einer solchen bundesgesetzlichen Ermächtigung könnte das Land Berlin ein neues Mietendeckel-Gesetz beschließen.

https://www.linksfraktion.berlin/mietendeckel/

https://dielinke.berlin/mietendeckelurteil/