Deshalb hilft ein einfaches Vermehren der Anzahl von Wohnungen nicht, das soziale Wohnungsproblem zu entschärfen. Es kommt vielmehr auf Lage, Herstellungskosten, Preise und Eigentümerschaft (Verwertungsbedingungen) des Wohnungsneubaus an. Die Gemeinde bzw. der Staat müssen zur Erfüllung ihrer Aufgabe der sozialen Wohnraumversorgung gegen den Markt, entgegen seiner „Verwertungslogik“, Wohnungen errichten. Und diese müssen dem Wohnungsmarkt entzogen bleiben und dauerhaft der Wohnraumversorgung der Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen dienen. Das ist nur mit kommunalen, genossenschaftlichen, gemeinwirtschaftlich ausgerichteten Wohnungsunternehmen zu leisten.