Schlagwort: Vorkaufsrecht

Wer Wohnungen vergesellschaftet, schafft nicht eine neue Wohnung?

Wer Wohnungen kauft (o. vergesellschaftet), schafft nicht eine neue Wohnung. – Das ist eine sinnfreie Aussage im Mäntelchen des Arguments. – Wer Äpfel kauft, erntet keine Birnen. Je grüner desto schwimmst. Die ernsthafte Variante dieses Widerspruchs gegen die Rekommunalisierung (durch Rückkauf oder Vergesellschaftung) lautet: Die Stadt könne doch für das…

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Vorkaufsrecht – schafft doch keine neuen Wohnungen.

Die Behauptung, dass man doch mit dem gleichen Geld, das für die Ausübung des Vorkaufsrechtes als Förderung eingesetzt würde, viel besser neuen Wohnraum schaffen könnte, ist einfach falsch. Das ist ein von der Immobilienlobby gezielt verbreitetes Märchen. Der Neubau von Wohnungen ist heute für sich genommen noch sehr viel teurer…

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Vorkaufsrecht – Instrument sozialer Wohnungspolitik

Unter verschiedenen Voraussetzungen besitzt die Gemeinde nach Baugesetzbuch (§ 24 BauGB) ein allgemeines Vorkaufsrecht, so auch in sozialen Erhaltungsgebieten („Milieuschutzgebiete“). Das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ist in Berlin unter R2G zu einem Instrument der sozialen Wohnungspolitik geworden. Jeder Verkauf einer Immobilie bedarf für den grundbuchlichen Vollzug der Zustimmung (Negativzeugnis) durch den…

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