Die Koalition hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode in Sachen Partizipation viel vorgenommen. Es wurden Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung (Leitlinien Bürgerbeteiligung) erarbeitet und verabschiedet sowie ein Beteiligungsbeirat installiert. Mit der Neuwahl 2021 scheint die Partizipation als zeitraubend und lästig aufs Abstellgleis geschoben. Der Beteiligungsbeirat fand nicht mehr statt. Der Widerspruch von Bürgerinnen und Bürgern wird als egoistisch und partikularistisch abqualifiziert. Fehlende Akzeptanz für Vorhaben sei nur Unverständnis bzw. ein Kommunikationsproblem.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung muss auf den Pfad einer transparenten und ergebnisoffenen Partizipation zurückgeführt werden. Die Beteiligungsprozesse erschließen schöpferische Ressourcen und Kompetenz der Bürgerschaft. Sie sind keine Zeitverschwendung. Die Missachtung der Mitwirkungsbereitschaft und der Kenntnisse von Bürgerinnen und Bürgern kostet letztendlich viel Zeit, Qualität und auch Geld. Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger stärkt zudem die demokratische Kultur und Verfassung des Gemeinwesens.