Das gilt insbesondere auch für die Vorhaben des kommunalen Wohnungsneubaus. Die Defizite der Partizipation bei der Umsetzung der Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind gravierend. Eine Partizipation im Wortsinn findet nicht statt. Die stetige Ansage: Wir reden mit euch nicht über das Ob, sondern allenfalls über das Wie der Freiraumgestaltung, ist eine Absage an Partizipation. Die Konflikte eskalieren seit Monaten an vielen Orten.
Die Leitlinien sind dahingehend zu überarbeiten, dass Mitwirkung und Mitentscheidung die Regelstufen der Partizipation werden. Sie ist transparent, ergebnisoffen und auf Augenhöhe zu realisieren. Die Ausgestaltung des jeweiligen Partizipationsverfahrens muss im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss der BVV erfolgen.