Sozial-Wohnungen

„Sozialwohnungen“ sind mit öffentlichen Fördermitteln errichtet worden, unbeachtlich der Rechtsform des Eigentümers. Für die Förderung wird der Bauherr auf eine Mietpreis- und Belegungsbindung verpflichtet. Deren Dauer ist je nach Förderprogrammen unterschiedlich, aber immer endlich. Es ist auch nicht gesichert, dass diese Wohnungen über die gesamte Bindungsperiode preiswerter sind als die freifinanzierten auf dem Markt. Berlin hat da bitteres Lehrgeld bezahlen müssen. Noch heute muss das Land Berlin zehntausende Wohnungen aus den Wohnungsbauprogrammen vergangener Jahrzehnte „nachfördern“, damit die Fördermieten für die Nutzungsberechtigten noch bezahlbar sind. Die bislang praktizierte Wohnungsbauförderung ist nicht nachhaltig. Deshalb ist ein einfaches Mehr an Sozialwohnungen, wie von vielen Seiten gefordert, kein nachhaltiger Beitrag zur Bewältigung des sozialen Wohnungsproblems.