Der Wohnungsbestand umfasst in Berlin ca. 2 Millionen Wohnungen. 5000 neue Sozialwohnungen pro Jahr zu errichten, ist auf Grund der begrenzten Fördermittel, der Baupreisentwicklung und des Mangels an brauchbaren Flächen ein kaum zu realisierendes Ziel. Zugleich fallen jedes Jahr mehrere tausend Wohnungen aus den Sozialbindungen. Für eine soziale Wohnungspolitik ist die Regulierung der Mieten im Bestand die entscheidende Aufgabe. Die Instrumente, die dafür zur Verfügung stehen sind sehr rudimentär und überwiegend Bundesrecht:
- Begrenzung des Mietauftriebs durch Mietrechtsreform (viel stärkere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten, auch bei Sanierungsumlagen und Neuvermietung)
- Abschaffung der Eigenbedarfskündigung
- Konsequentes Umwandlungsverbot für die ganze Stadt
- Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots
- konsequenter Einsatz des städtebaulichen Erhaltungsrechts
- starke soziale Komponente in den gesetzlichen Regelungen für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
- Verbot der Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit
- Stärkung des geschützten Marktsegments.
Es gibt aber in der Praxis immer Spielräume für die Länder und Kommunen bei der Handhabung dieses Instrumentariums – trotz seiner bundesrechtlichen Schranken.